Post by Julius on Mar 25, 2018 19:59:41 GMT
Ich hatte folgendes in einen anderen Thread geschrieben aber da es da etwas off topic ist und es besser in einen eigenen Thread passt, schneide ich es mal aus und starte einen neuen Thread.
Mich interessiert es, wie ihr eure Küchenmesser transportiert und auch ob ihr (aus "berechtigtem Interesse") auch feststellende Einhandmesser mit euch trägt.
Das war der Originalpost, den ich jetzt aus dem anderen Thread lösche:
(das war auch Jens' Intention mit dem Design)
Gruß, Gabriel
Was erlaubt und verboten ist, ist ein interessantes Thema. Ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge mit ins Büro zu nehmen (oder überhaupt bei sich zu führen), ist genauso verboten (oder erlaubt) wie ein 150mm Petty (oder jedes feststehende Messer über 120mm Klingenlänge) dabei zu haben.
Ausnahme ist, wenn man es in einem geschlossenen Behältnis hat (da gibt es auch wieder Fragen, zB hat 2009 ein Gericht in Kiel einen Rucksack mit Reisverschluss zu so einem erklärt) und (und jetzt wird es interessant) man darf diese Messer auch mit sich Führen, wenn ein "allgemein anerkannter Grund" vorliegt. Der ist aber im Gesetz nicht genau festgelegt.
Anfragen bei diversen Innenministerien haben interessantes zutage gebracht.
Zum Beispiel lässt das Innenministerium von Bayern verlautbaren:
"Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen dieser Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erfolgt, oder der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Neben den bereits genannten Beispielen für ein berechtigtes Interesse sind nach unserer Auffassung z.B. auch die Jagd, die Fischerei, Camping, Grillen und Wald-, Garten- und Feldarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten sowie darüber hinaus jeder sozial-adäquate Gebrauch von Messern den "allgemein anerkannten Zwecken" zuzurechnen. Kein sozial adäquater Gebrauch und damit auch kein allgemein anerkannter Zweck ist nach der Gesetzesintention, ein Messer als Angriffs- oder Verteidgungsmittel mit sich zu führen."
Oder Niedersachsen:
"Der Gesetzgeber wollte durch die Ausnahmen von dem Führensverbot sicherstellen, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozialadäquate Zwecke auch weiterhin nicht beanstandet wird. Im Hinblick auf diese Intention des Gesetzgebers besteht zwischen den Bundesländern grundsätzlich Einigkeit, das "berechtigte Interesse" hinsichtlich des sozialadäquaten Gebrauchs möglichst nicht zu eng auszulegen. Neben Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege wird daher auch Fischerei, Jagd, Camping, Wandern oder auch das bloße "Apfelschälen" als allgemein anerkannter Zweck angesehen. Allerdings ist im Hinblick auf die jeweilige Situation im Einzelfall zu beurteilen, ob der angegebene Zweck auch glaubhaft ist. So dürfte nachts in einer Gruppe randalierender Personen die Angabe "Wandern" wenig plausibel sein." (Quelle)
Wenn man danach geht, sollte es eigentlich für die meisten völlig problemlos sein, die Messer, die von einem Führungsverbot betroffen sind, bei sich zu führen. Auf jeden Fall interessant alles...
Wäre interessant zu hören, wie da andere drüber denken, und auch, ob die Köche (oder die Leute die zum KMS Treffen reisen ) ihre Kochmesser auch immer in verschlossenen Behältnissen bei sich führen.
Gruß
Julius
Mich interessiert es, wie ihr eure Küchenmesser transportiert und auch ob ihr (aus "berechtigtem Interesse") auch feststellende Einhandmesser mit euch trägt.
Das war der Originalpost, den ich jetzt aus dem anderen Thread lösche:
Ja genau, ist vom Konzept her ein zweihändig zu öffnender Slipjoint unter 70 mm Klingenlänge und sollte somit in den allermeisten Ländern legal zu tragen sein.
(das war auch Jens' Intention mit dem Design)
Gruß, Gabriel
Ausnahme ist, wenn man es in einem geschlossenen Behältnis hat (da gibt es auch wieder Fragen, zB hat 2009 ein Gericht in Kiel einen Rucksack mit Reisverschluss zu so einem erklärt) und (und jetzt wird es interessant) man darf diese Messer auch mit sich Führen, wenn ein "allgemein anerkannter Grund" vorliegt. Der ist aber im Gesetz nicht genau festgelegt.
Anfragen bei diversen Innenministerien haben interessantes zutage gebracht.
Zum Beispiel lässt das Innenministerium von Bayern verlautbaren:
"Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen dieser Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erfolgt, oder der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Neben den bereits genannten Beispielen für ein berechtigtes Interesse sind nach unserer Auffassung z.B. auch die Jagd, die Fischerei, Camping, Grillen und Wald-, Garten- und Feldarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten sowie darüber hinaus jeder sozial-adäquate Gebrauch von Messern den "allgemein anerkannten Zwecken" zuzurechnen. Kein sozial adäquater Gebrauch und damit auch kein allgemein anerkannter Zweck ist nach der Gesetzesintention, ein Messer als Angriffs- oder Verteidgungsmittel mit sich zu führen."
Oder Niedersachsen:
"Der Gesetzgeber wollte durch die Ausnahmen von dem Führensverbot sicherstellen, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozialadäquate Zwecke auch weiterhin nicht beanstandet wird. Im Hinblick auf diese Intention des Gesetzgebers besteht zwischen den Bundesländern grundsätzlich Einigkeit, das "berechtigte Interesse" hinsichtlich des sozialadäquaten Gebrauchs möglichst nicht zu eng auszulegen. Neben Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege wird daher auch Fischerei, Jagd, Camping, Wandern oder auch das bloße "Apfelschälen" als allgemein anerkannter Zweck angesehen. Allerdings ist im Hinblick auf die jeweilige Situation im Einzelfall zu beurteilen, ob der angegebene Zweck auch glaubhaft ist. So dürfte nachts in einer Gruppe randalierender Personen die Angabe "Wandern" wenig plausibel sein." (Quelle)
Wenn man danach geht, sollte es eigentlich für die meisten völlig problemlos sein, die Messer, die von einem Führungsverbot betroffen sind, bei sich zu führen. Auf jeden Fall interessant alles...
Wäre interessant zu hören, wie da andere drüber denken, und auch, ob die Köche (oder die Leute die zum KMS Treffen reisen ) ihre Kochmesser auch immer in verschlossenen Behältnissen bei sich führen.
Gruß
Julius