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Post by lustikus on Apr 25, 2018 10:05:04 GMT
Bin noch ein paar Tage beruflich in Deutschland unterwegs. Und ohne Vesperbrett und Herder'chen geht's nicht. Nix für ungut, Herr Kollege, aber genau für diese Fälle ist ein fetter Folder das Mittel der Wahl und kein Kneipchen. Möglichst einhändig und feststellbar. Greez, lustikus
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Post by 0matic on Apr 25, 2018 10:32:50 GMT
Möglichst zweihändig und feststellbar. Und ich würde es auch mit einem Herder oder ähnlichem machen. Folder sind nicht das gleiche.
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Post by Deleted on Apr 25, 2018 10:49:21 GMT
Never change a running system.
Hatte früher ein Opinel und/oder ein Laguiole. Das Kneipchen erfüllt seinen Zweck, passt in ein ausgemustertes Brillenetui und hat quasi schon Tradition.
Danke dennoch für die gutgemeinten Tipps und liebe Grüße,
Becks
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Post by Peter on Apr 25, 2018 11:00:55 GMT
Bin noch ein paar Tage beruflich in Deutschland unterwegs. Und ohne Vesperbrett und Herder'chen geht's nicht. Nix für ungut, Herr Kollege, aber genau für diese Fälle ist ein fetter Folder das Mittel der Wahl und kein Kneipchen. Möglichst einhändig und feststellbar. Greez, lustikus Nix für ungut, Herr Kollege aber er ist in D unterwegs, funktionell hast du recht, nur mit dem Recht ist das hier leider anersder. JJB
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Post by cjscharf on Apr 25, 2018 11:17:37 GMT
Nix für ungut, Herr Kollege, aber genau für diese Fälle ist ein fetter Folder das Mittel der Wahl und kein Kneipchen. Möglichst einhändig und feststellbar. Greez, lustikus Nix für ungut, Herr Kollege aber er ist in D unterwegs, funktionell hast du recht, nur mit dem Recht ist das hier leider anersder. JJB Genau, weil das Mitsichführen (reicht schon das im Auto liegen zu haben) eines Einhändigen Folders gleich welcher Länge eine Ordnungswidrigkeit darstellt und wenn man kontroliert wird ist man sein fettes Einhändiges los und hat statt dessen ein fettes Bussgeld am Hals LG Carsten
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Post by lustikus on Apr 25, 2018 12:18:30 GMT
Nehmt doch nicht alles immer so ernst, war nur ein kleines Späßchen, dass ich mir erlaubt habe, @becks hat das sicher auch als solches erkannt. Und selbstverständlich sind mir auch als Österreicher die restriktiven Vorgaben das Führen eines Folders betreffend bekannt, daher fand ich mein Späßchen ja so gelungen.
Also, peace, Brüder und nix für ungut, ich gelobe Besserung... Nicht.
Greez, lustikus
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Post by andreas123 on Apr 25, 2018 12:24:18 GMT
Bin noch ein paar Tage beruflich in Deutschland unterwegs. Und ohne Vesperbrett und Herder'chen geht's nicht. Nix für ungut, Herr Kollege, aber genau für diese Fälle ist ein fetter Folder das Mittel der Wahl und kein Kneipchen. Möglichst einhändig und feststellbar. Greez, lustikus Moin, einhändig und feststellbar ist imho in D nicht erlaubt LG Andreas
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Post by Deleted on Apr 25, 2018 12:32:05 GMT
Nix für ungut, Herr Kollege, aber genau für diese Fälle ist ein fetter Folder das Mittel der Wahl und kein Kneipchen. Möglichst einhändig und feststellbar. Greez, lustikus Moin, einhändig und feststellbar ist imho in D nicht erlaubt LG Andreas Gut, dass das mal endlich jemand erwähnt!
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Post by suntravel on Apr 25, 2018 12:32:34 GMT
Nix für ungut, Herr Kollege, aber genau für diese Fälle ist ein fetter Folder das Mittel der Wahl und kein Kneipchen. Möglichst einhändig und feststellbar. Greez, lustikus Moin, einhändig und feststellbar ist imho in D nicht erlaubt LG Andreas klar sind die erlaubt, aber das führen unterliegt Auflagen, ebenso wie bei feststehenden Klingen über 12cm Gruß Uwe
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Post by BastlWastl on Apr 25, 2018 12:36:03 GMT
Moin, einhändig und feststellbar ist imho in D nicht erlaubt LG Andreas Gut, dass das mal endlich jemand erwähnt! Einhändig zu öffnende Messer sind in D nicht geduldet, feststellbare Klingen die 2 Hände zum öffnen brauchen dagegen schon (z.B. Opinel)... Feststehende Messer sind bis 12cm Klingenlänge geduldet. Ausnahmen sind Brauchtumspflege, Beruf etc..... Es ist ganz streng genommen nicht erlaubt sich ein Kochmesser mit über 12cm Klinge zu kaufen und mitzuführen ! Aber da drücken die Ordnungshüter dann doch ein Auge zu. Da muss ich an die Grenzüberquerung mit woka und Gabriel denken als wir aus Amstetten zurückgefahren sind.... .. Gut das die den Kofferraum nicht gefilzt haben .... Grüße Wastl.
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Post by schmirgel on Apr 25, 2018 12:44:44 GMT
Die Frage ist ja dann auch, wie "mitführen" definiert ist. Klar, am Gürtel baumelnd und dann durch die Fußgängerzone laufen, kommt nicht so gut. Aber in der Schachtel und in der Reisetasche?
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Post by cor on Apr 25, 2018 12:45:15 GMT
Ausnahmen sind Brauchtumspflege, Beruf etc..... Es ist ganz streng genommen nicht erlaubt sich ein Kochmesser mit über 12cm Klinge zu kaufen und mitzuführen ! Aber da drücken die Ordnungshüter dann doch ein Auge zu. klar is dat erlaubt solange es gegen fremden zugriff gesichert ist (tasche mit schloss z.b. )
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Post by andreas123 on Apr 25, 2018 12:48:21 GMT
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Post by BastlWastl on Apr 25, 2018 12:49:03 GMT
klar is dat erlaubt solange es gegen fremden zugriff gesichert ist (tasche mit schloss z.b. ) Das Fachgeschäft zeige mir das dir ein neues Messer in einer Tasche (mit Schloß) verkauft ... So hatte ich das gemeint. Bei Köchen reicht übrigens auch eine Tasche ohne Schloss. Grüße Wastl. PS: sowas ist witzigerweise erlaubt link
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Post by cor on Apr 25, 2018 12:56:11 GMT
Das Fachgeschäft zeige mir das dir ein neues Messer in einer Tasche (mit Schloß) verkauft ... So hatte ich das gemeint. Bei Köchen reicht übrigens auch eine Tasche ohne Schloss. Grüße Wastl. PS: sowas ist witzigerweise erlaubt linkdie umverpackung des frischerworbenen 30 cm zwillings o.ä. reicht dem gesetzgeber als zugriffssicherung aus ( klingt komisch is aber so ) ob dat sinn macht oder nicht ... dat steht auf nem anderen blatt papier
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