matus
Küchenschabe
Posts: 46
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Post by matus on Jul 13, 2018 5:54:09 GMT
Ganz herzlichen Dank! Ich werde mich da im Detail einlesen und werde auch bei dem lokalen Finanzamt sicherlich fragen (die Leute dort ist eigentlich sehr nett). Derzeit bin ich noch nicht so weit, dass ich tatsächlich ein Messer pro Monat fertig machen würde, aber hier und dort verkaufe ich schon was. Ich habe vor kurzem einen neuen Bandschleifer gekauft - wenn ich diesen dann auch noch absetzen könnte wäre es super.
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Post by satanos on Jul 13, 2018 6:08:12 GMT
Moin Jungs, ihr macht das hier bischen komplizierter als es ist und dem Matus mehr Angst als überhaupt notwendig. Wenn er jetzt 5000€ in sein Messermachertum investiert hat und einfach zwischendurch mal ein Messer "verkauft" (mit Sicherheit ist das erstmal so gerechnet nicht gewinnbringend) dann ist das in meinen Augen und auch in den Augen des Finanzamt Liebhaberei oder wie ich es nenne Hobby. Mein Vater is Steuerberater, ich mache ab und an mal ein Messer und ich habe auch schon ein paar davon verkauft. Allerdings ist das gemessen an den Ausgaben ein <10% hoher Teil dessen, gerechnet auf echt "messbares" Material. Ohne Maschinen, Verschleiß, Verbrauchsmittel & Stoffe etc. Er schüttelt da nur den Kopf und gut is... Das ist alles ein riesengroßer Furz..... ich würds einfach lassen und den Thread hier beseitigen und gut ist. Das soll natürlich keine Anregung zur Steuerhinterziehung darstellen, ist hier aber imho sowieso nicht der Fall. Wenn du als "treudoofer Bürger" dem Fiskus noch Knete hintenreinschieben willst jenachdem wie du bilanzierst und ob du ein Lager aufmachst oder nicht.... Hast du mehr Arbeit als alles wert ist! christian : bist du dir sicher dass du dich bei deinem Maschinenpark aktuell nicht gerade selbst bescheißt. Wenn du mit den Abschreibungen, Anschaffungen, Stundenlohn etc. alles durch bist, haste im Endeffekt überhaupt nix gut gemacht, der einzige der da was gut macht ist der Fiskus. Oder machst du noch 20 Messer im Monat die du hier nicht zeigst? BastlWastl : Dein Vergleich mit den verdienten 5€ hinkt komplett, das kann man nicht pauschalisieren und muss immer von Fall zu Fall betrachtet werden.
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Post by christian on Jul 13, 2018 7:03:43 GMT
satanos: Du hast es richtig erkannt. Im Endeffekt zahl ich tatsächlich drauf, wenn ich die Ausgaben für Werkzeug und Maschinen mit einrechne. Den Maschinenpark kann ich nicht absetzen, da alles gebraucht aus privater Hand oder Eigenbau. Ich mach es auch nicht um reich zu werden, sondern mein Hobby einigermaßen zu finanzieren und mein Ego zu befriedigen. Im Endeffekt muss jeder für sich selbst entscheiden, wie genau er es mit Gesetzen und Regularien nimmt.
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Post by Nakiriman on Jul 13, 2018 7:17:05 GMT
Wenn Du Deine Messer zu dem genannten Preis verkaufen willst, kommst Du um ein Gewerbe nicht herum. So lange Du die Messer nicht zum Selbstkostenpreis abgibst sehe ich da keine Chance. Das Finanzamt kennt keinen Spass und so lange Du kein Präsi von einem großen, bayrischen Fußballverein bist gibt es empfindliche Strafen. Viele Grüße Christian So eine Hoeness-Gyuto hat nicht jeder!
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Post by andreas123 on Jul 13, 2018 7:37:29 GMT
Servus, ich habe vor ein paar Jahren ein Kleingewerbe (richtiger Ausdruck lautet etwas anders) angemeldet. Zur Gemeinde und 15 Minuten später und 30€ ärmer war alles vorbei. Kurz darauf bekommst Du Post vom Finanzamt, die wissen wollen mit welchem Umsatz Du in etwa rechnest. Außerdem kann es passieren, dass je nach Bezeichnung Deines Gewerbes die Genossenschaft auf der Matte steht. Dehnen kann man aber auch erklären, dass es nur Hobby/Kleinunternehmen ist. Dann hat man auch seine Ruhe. Du musst natürlich Rechnungen schreiben, die später auch als Nachweis dienen. Rechnungen von Werkzeug und Material sparst Du auf. Zusätzlich zu Deiner privaten Steuererklärung gibtst Du eine Verlust/Gewinn Gegenüberstellung ab. Der Fachausdruck ist mir entfallen. Bis 2016 reichte das formlos. Ab '17 muss zwingend elektronisch die Anlage irgendwas ausgefüllt werden. Der erzielte Gewinn wird auf Dein Einkommen gerechnet und Du zahlst den Üblichen Steuersatz. Wenn Du die 5000€ schon ausgegeben hast, glaube ich, kannst Du das nicht mehr mit in Deine Bilanz aufnehmen. Der Zug dürfte abgefahren sein. Generell kann es nicht schaden, wenń Dir jemand bei der Steuer hilft. Ein Muss ist es aber nicht. Wenn Du Deine Messer zu dem genannten Preis verkaufen willst, kommst Du um ein Gewerbe nicht herum. So lange Du die Messer nicht zum Selbstkostenpreis abgibst sehe ich da keine Chance. Das Finanzamt kennt keinen Spass und so lange Du kein Präsi von einem großen, bayrischen Fußballverein bist gibt es empfindliche Strafen. Viele Grüße Christian Er könnte sich selbst nach Gründung eine Rechnung stellen... Ob das klappt, weiß ich nicht. Ist ja quasi das eingebrachte Eigenkapital als geschäftsausstattung.
LG Andreas
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Post by lothar on Jul 13, 2018 7:48:40 GMT
Servus, satanos Natuerlich hast Du Recht, dass sich das nun alles etwas kompliziert anhoert. Da Dein Vater aber Steuerberater ist, weisst Du doch sicher aber auch, dass dieser Papierkram mit Kleingewerbe gegenueber dem FA in der Realitaet alles andere als besonders kompliziert ist. Frag doch bitte Deinen Vater in seiner Eigenschaft als Steuerberater ob hier ggfls. man auch das ganze Thema mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgewinnen einfach abhaken koennte. Diese Gewinne bleiben insgesamt steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat. Ich weiss nicht, ob die 600 Euro der aktuelle Betrag ist, aber das kann man ja leicht rausfinden. Ich gehe davon aus, dass hier zum einen alle privaten Verkaeufe eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden muessen, man aber auch Verluste und Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Verkaeufen gegenrechnen kann.
Aber ich bin natuerlich kein Steuerberater, das ist nur meine Meinung. Gruss, Lothar
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Post by satanos on Jul 13, 2018 8:16:13 GMT
lotharspätestens im 3. Jahr sagt dir das Finanzamt dann dass du ihnen bitte nichtmehr mit dem Kram auf die Eier gehen sollst weil Hobby. Mehr als einmal gesehen, mein Schwager hat(te) auch mal einen Handel mit Zirkusartikeln, so passiert. Ich habe mal kleinunternehmerisch mit Motorenteilen gehandelt, das habe ich irgendwann eingestellt weil mich mein Lieferant um ein schönes Sümmchen betrogen hat. Allerdings ist da ein beträchtlicher Teil des Umsatzes als Gewinn hängengeblieben und da ist auch das Interesse des Fiskus ein ganz anderer. Messermachen ist sicher nicht buchhaltungspflichtig. Die Freigrenze mit den 600€ wird hier auch gewiss Anwendung finden. Wie gesagt, allein vom Grundsatz her etc. würd ich mir da garkeine Gedanken machen wenn da schon 5000 im Raum stehen, das wird erfahrungsgemäß auch garantiert nicht weniger, sondern eher mehr. andreas123 christianMan kann sich selbst natürlich nach Gründung eine Rechnung stellen und das ganze "Kapital" in das Einzelunternehmen überführen. Du könntest dir auch Miete für die Werkstatt berechnen, die musst du dann auch faktisch zahlen, drückt deinen Gewinn etc.pp. Ganz gut wenn das Haus nicht dir, sondern z.B. deiner Frau gehört.
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Post by Peter on Jul 13, 2018 10:36:16 GMT
Verstehe deinen Ton nicht . egal wie, sobald du etwas selbstgemachtes verkaufst, musst du ein Gewerbe (in deinem Fall Kleingewerbe) anmelden, das ist wirklich kein Ding. Nochmal zum Mitschreiben, das bedeutet, wenn ich einen Stahl für 20€ kaufe ein Stück Holz für 5€, und nachgewiesener Maßen Schleifbänder für 5€ verbrauch + meinetewegen Strom für 5€ und das ganze dann im fertigen Zustand für mehr als 35€ (das heißt dann Gewinn) verkaufe muss ein Gewerbe angemeldet werden. Grüße wastl. In der Sache wird dir jeder Steuerrechtler oder Berater mitteilen, dass unser Steuerrecht an dieser Stelle unscharf/unklar(Gewerbe Ja/Nein) ist.
Ziel von matus ist es erklärter Maßen seinen Ausgaben von 5000€ wieder reinzuholen.... Und dann Wenn man sich die Schlagzahl von z.B. Uwe anschaut bei der Qualität währe der schon fast drüber (klar ohne was dabei zu verdienen (also an den Arbeitstunden) , aber das zählt ja auch nicht wie du schon so schön geschrieben hast....) Grüße wastl. Ich kann ja mal mit dem Bandschleifer anfangen, der als abschreibungsplichtige Investition(mehr als 800€) gilt, meist 5 Jahre, bei 2000€ dementsprechend als Kosten von 400€ pro Jahr anzurechnen. Die Geschwindigkeit mit der die Einnahmen generiert werden spielt auch eine Rolle. Diese Kompliziertheit/Unschärfe hat einen Sinn. Falls du nur deinem Hobby nachgehst und die ausschließlich Arbeit mit dir haben, wollen die nix von dir wissen. Falls du dir eine Werkstatt mit teuren Geräten zu schnell einrichtest und diese hat dann auch einen Wert sind das auch Einnahmen(Betriebsvermögen steigt). Falls du denkst eine Lücke im System gefunden zu haben und versuchst diese auszunutzen wirst du feststellen, da ist keine Lücke. Es ist allein deine Verantwortung dafür zu sorgen, falls Geld bei dir zu holen ist, dies auch abzuliefern.
matus , eigentlich ganz einfach: Solange du für dein Hobby mehr Geld ausgibst als du einnimmst und das ganze slow go, wie bisher, ist alles ok. Gewerbeanmeldung kontraproduktiv. Falls die Sache schneller wird, du mehr Geld einnimmst als du ausgibst, auf allen möglichen Portalen vertreten bist, dann Gewerbeanmeldung, schnell. Der Staat will Geld von dir, wird das weniger(Kosten höher als Einnahmen), nicht gut. Könnte er mehr von dir bekommen und du gibst es nicht(Einnahmen höher als Kosten), auch nicht gut. oder in english aus Meet Joe Black: "Death and taxes" JJB
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Post by Peter on Jul 13, 2018 11:35:27 GMT
andreas123 christian Man kann sich selbst natürlich nach Gründung eine Rechnung stellen und das ganze "Kapital" in das Einzelunternehmen überführen. Du könntest dir auch Miete für die Werkstatt berechnen, die musst du dann auch faktisch zahlen, drückt deinen Gewinn etc.pp. Ganz gut wenn das Haus nicht dir, sondern z.B. deiner Frau gehört. Den BS hat matus dieses Jahr gekauft. "Ausgaben, die im Rahmen einer solchen vorbereitenden Tätigkeit anfallen, stellen Betriebsausgaben dar, auch wenn sie bereits im Jahr vor der Betriebseröffnung getätigt wurden. Dabei handelt es sich meist um Investitionen sowie um Eröffnungswerbung." Kann er absetzen. matus hat die Werkstatt in einem Keller, da kann er sich auch Miete rechnen, anzusetzen irgendwas im 2stelligen Bereich, monatlich, je nach Größe und Ausstattung. Die Frage nach dem Haupterwerb stellt sich natürlich auch, bitte nicht öffentlich beantworten matus . Je nach Einkommen gibt es etliche Freigrenzen oder auch nicht. Falls jemand durch Nebenerwerb in der Steuerklasse steigt sollte man sich zwölfmal überlegen ob das Messer nicht lieber zu Hause bleibt.
So wie ich das bei matus über die Jahre beobachtet habe wäre das mit dem Gewerbe in meinen Augen Kokolores, entscheiden kann und muss er das letztlich selbst, er trägt schließlich die Verantwortung. JJB
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Post by luis02 on Jul 20, 2018 16:10:19 GMT
Kleine Frage nebenbei: Verändert das irgendwas an der Situation wenn man Seine Messer an einen Fachhandel weitergibt und dieser die Messer dann verkauft?
lg Luis
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Post by suntravel on Jul 20, 2018 16:14:47 GMT
Kleine Frage nebenbei: Verändert das irgendwas an der Situation wenn man Seine Messer an einen Fachhandel weitergibt und dieser die Messer dann verkauft? lg Luis Nö der Umsatz ist entscheidend ob Kleingewerbe oder nicht, egal wer den Kram kauft.
Gruß
Uwe
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Post by Peter on Jul 20, 2018 17:19:24 GMT
Naja, der Handel muss die Mwstr. abführen und somit einkalkulieren, falls du nicht abzugsberechtigt bist, ist die dann teilweise doppelt in deinem Produkt enthalten, macht das Messer auf Staatskosten teurer.
JJB
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Post by satanos on Jul 21, 2018 6:16:14 GMT
Bei Export nochmal blöder!
Wenn du immer noch "so" läufst aber bisher aufgrund fehlenden Einkommens unter der Freigrenze bleibst alles ok... wenn nicht würd ich mir Gedanken machen:-)
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Post by Linguini on Jul 21, 2018 8:07:38 GMT
Kleine Frage nebenbei: Verändert das irgendwas an der Situation wenn man Seine Messer an einen Fachhandel weitergibt und dieser die Messer dann verkauft? lg Luis Wenn du an Gewerbetreibende verkaufst, bist du erstmal selbst Gewerbetreibend und verpflichtet, deinen Einnahmen-Überschuss zu versteuern.
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Post by Peter on Jul 21, 2018 11:11:01 GMT
Kleine Frage nebenbei: Verändert das irgendwas an der Situation wenn man Seine Messer an einen Fachhandel weitergibt und dieser die Messer dann verkauft? lg Luis Wenn du an Gewerbetreibende verkaufst, bist du erstmal selbst Gewerbetreibend und verpflichtet, deinen Einnahmen-Überschuss zu versteuern.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht?
Gewinne müssen abgesehen von Freigrenzen immer versteuert werden!
JJB
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