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Gardemanger
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Post by mazy on Feb 4, 2019 22:34:36 GMT
Da ich mir für die groben Sachen ein robusteres Messer zulegen wollte, habe ich mir auf Empfehlung ein 25cm K Sabatier Antique Carbon bestellt, welches heute geliefert wurde. Leider bin ich bezüglich der Verarbeitungsqualität etwas enttäuscht. Dass das Messer ab Werk nicht vernünftig geschärft ist, war mir schon bekannt, aber mein Exemplar hat eine deutliche Verkrümmung.Aufgrund des Portos, lohnt sich ein Umtausch nicht, zumal keine Rückerstattung sondern nur eine Gutschrift gewährt wird. Frage: Kann man das Messer entsprechend schleiftechnisch behandeln? Hier er sieht man die Verkrümmung etwas deutlicher.
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Post by Linguini on Feb 5, 2019 9:37:12 GMT
Ganz kurz: ich war bei meiner zweiten Bestellung auch etwas enttäuscht von der Qualität. Meine Anfrage nach Umtausch wurde abgebügelt.
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Post by suntravel on Feb 5, 2019 9:43:42 GMT
Moin,
mit geradeschleifen wird das nix, richten könnte gehen, ist aber immer mit Bruchrisiko verbunden.
Gruß
Uwe
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Post by kiam on Feb 5, 2019 9:50:25 GMT
Absolute Sauerei! In Solingen bekommt man sowas noch nicht mal als B-Ware.
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Post by 213 on Feb 5, 2019 10:29:55 GMT
Um das nochmal zu konkretisieren: Das für den Kunden wichtigste/stärkste Werkzeug imho bei Online/Katalog oder Haustürgeschäften ist das 14 Tägige Fernabsatz-Widerrufsrecht. Bedeutet: Kaufst du im Internet innerhalb der eu was ein, hast du ein 14 Tägiges Widerrufsrecht (sprich Rückgaberecht), ab Zustelldatum (gibt wenige Ausnahmen, z.B. verderbliche Waren, custom zeugs). Du schickst das zurück, erklärst schriftlich deinen Widerruf ohne Angabe von Gründen und der Verkäufer muss dir deine Kohle zurückerstatten. Ohne wenn und aber. Das hat nichts mit Gewährleistung, Nachbesserung, Mängel oder sonstwas zu tun. Das ist einfach das Fernabsatzgeschäft.
Der Gesetzgeber hat hier ein starkes Verbraucherschutzinstrument geschaffen. Das gro des Einzelhandels profitiert vom Onlinehandel, deswegen zöger ich keine Sekunde vom meinem Widerruf gebrauch zu machen. Du würdest dir ja im Ladengeschäft niemals so ein krummes Exemplar aussuchen und mitnehmen. Deshalb hast du bei ungesehen gekauften waren das Widerrufsrecht.
siehe hier und hier oder ganz konkret BGB § 355 ff
Rechtsbelehrende Grüße, klugscheiß Modus: "off"
Normen
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Post by flint on Feb 5, 2019 10:34:17 GMT
Servus, Absolute Sauerei! In Solingen bekommt man sowas noch nicht mal als B-Ware. sehe ich genauso. Wo ist da die Endkontrolle? Mit solchen Exemplaren montieren die sich selber ab, zumindest hier im Forum. Was soll man da empfehlen? Alleine die ewig stumpf kommenden Messer sind schon ein Fauxpas. Das sie einen Dünnschliff brauchen um Spaß zu machen, hat sich ja bereits herumgesprochen und da kann man ja noch nachhelfen (lassen ), aber jetzt auch noch nachträglich die Klinge mit Bruchgefahr richten ist ja wohl ein Witz. Gruß, flint
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Post by knifefun on Feb 5, 2019 10:55:21 GMT
Servus,
das liegt nicht daran, dass das Messer als "Antique" gelten soll, die Qualität von Sabatier ist aktuell erfahrungsgemäß alles andere als empfehlenswert. Hatte selber auch schon zweimal ein 200/8er bei Sabatier bestellt, beide Messer waren ebenfalls krumm und vom Schneidenverlauf bescheiden geschliffen ...
Sehr sehr schade, ich würde deines umtauschen oder u.U. sogar ganz zurückgeben.
Gruß Bernhard
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Post by sturmschwalbe on Feb 5, 2019 11:15:35 GMT
War das eines zum regulären Preis oder aus dem Good-Deals-Angebot? Das 9er, welches flint mittlerweile hat, war im Auslieferungzustand auch nicht wirklich gut verarbeitet und zum Schneiden nur mäßig geeignet. War aber ein Angebot für 6o Tacken. Weil ich es sowieso modden wollte, kann ich ein wenig drüber hinweg sehen. Aber als Käufer, der keine gröberen Schleifmöglichkeiten hat, taugt so ein Zustand absolut nicht. Und inklusive Überarbeitung ist man in einer anderen Preisliga. Zumal der Versand bei einem Messer schon arg ist. Hatte ursprünglich sogar ein 10" geordert, dann aber nur das 9" bekommen. Auf meine E-Mail, in der ich einen Austausch gewünscht hatte, gab´s keine Antwort. Dass ich danach kein Stress gemacht hatte, lag an mir, da ich der Antwort-E-Mail erst zwei, drei Tage geben wollte. Ein zwischengeschobener Urlaub hat mich es dann aber komplett vergessen lassen. Und als es mir nach ein paar Wochen wieder ins Auge gefallen ist, hab ich das Nachhaken sein lassen. Letztlich hab ich die Sache abgehakt und den Umbau vorgenommen. Flint ist zufrieden damit, was schon etwas heißen mag , aber zum Umbauen mit derlei Qualität kann ich einfach keine Empfehlung geben, auch wenn das durchaus gute, sympathische Teile sein könnten. Wie kiam sagt, da ist innerdeutsch auch Potenzial vorhanden, der Kontakt einfacher oder im schlechtesten Fall ein Umtausch problemlos machbar. Wobei ein paar Forumiten hier auch einen näheren Draht nach Frankreich zu Sabatier haben sollten, oder?
VG Mike
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Post by Kozuka on Feb 5, 2019 11:22:20 GMT
Um das nochmal zu konkretisieren: Das für den Kunden wichtigste/stärkste Werkzeug imho bei Online/Katalog oder Haustürgeschäften ist das 14 Tägige Fernabsatz-Widerrufsrecht. Bedeutet: Kaufst du im Internet innerhalb der eu was ein, hast du ein 14 Tägiges Widerrufsrecht (sprich Rückgaberecht), ab Zustelldatum (gibt wenige Ausnahmen, z.B. verderbliche Waren, custom zeugs). Du schickst das zurück, erklärst schriftlich deinen Widerruf ohne Angabe von Gründen und der Verkäufer muss dir deine Kohle zurückerstatten. Ohne wenn und aber. Das hat nichts mit Gewährleistung, Nachbesserung, Mängel oder sonstwas zu tun. Das ist einfach das Fernabsatzgeschäft.
Der Gesetzgeber hat hier ein starkes Verbraucherschutzinstrument geschaffen. Das gro des Einzelhandels profitiert vom Onlinehandel, deswegen zöger ich keine Sekunde vom meinem Widerruf gebrauch zu machen. Du würdest dir ja im Ladengeschäft niemals so ein krummes Exemplar aussuchen und mitnehmen. Deshalb hast du bei ungesehen gekauften waren das Widerrufsrecht.
siehe hier und hier oder ganz konkret BGB § 355 ff
Rechtsbelehrende Grüße, klugscheiß Modus: "off"
Normen
Korrekt! Bei Form und Sprache sind die Franzosen ja immer so eine Sache. Und das Gesetz auch. Ich würde es einfach stumpf in Deutsch formulieren und sicherstellen das es ankommt. Nicht einfach per Mail, sondern alles doppelt und dreifach. Mail, Schreiben ausgedruckt beilegen und für die ganz sichere Nummer ein Einschreiben mit Rückschein an die Retourabteilung. Alles via Foto festhalten und über 1 Jahr aufbewahren.
Bei den heiklen Situationen im EU Ausland ging das so immer gut. Einmal gab es in Spanien einen kleinen Streit. Dann habe ich eine nette Mail mit allen Belegen und Fotos an deren Rechtsabteilung geschickt und zack ein paar Tage später war die Kohle aufm Konto.
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mazy
Gardemanger
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Post by mazy on Feb 5, 2019 11:50:25 GMT
Hallo, vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen,ich hab jetzt erstmal ne böse E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter bei Sabatier geschickt, aber der Umtausch bringt nur bedingt etwas, da alleine die Rücksendung nach Frankreich sehr teuer ist und Sabatier nur eine Gutschrift anbietet. Mal sehen was draus wird. Grüße Mazy
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Post by 213 on Feb 5, 2019 11:57:35 GMT
Hallo, vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen,ich hab jetzt erstmal ne böse E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter bei Sabatier geschickt, aber der Umtausch bringt nur bedingt etwas, da alleine die Rücksendung nach Frankreich sehr teuer ist und Sabatier nur eine Gutschrift anbietet. Mal sehen was draus wird. Grüße Mazy Hmmm. Entweder hast du nich richtig gelesen oder du hast das Messer schon länger als 14 Tage.
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Post by quotengrote on Feb 5, 2019 11:58:43 GMT
da alleine die Rücksendung nach Frankreich sehr teuer ist und Sabatier nur eine Gutschrift anbietet. In Deutschland betrifft dich das mit den Versandkosten ja nur bei Produkten unter einem gewissen Wert. Und Umtausch gegen Gutschrift ist imho nur bei Kulanz i.O. sonst hast du einen Anspruch auf Auszahlung. ---- Gruß mg
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Post by severus on Feb 5, 2019 12:04:05 GMT
Hallo, vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen,ich hab jetzt erstmal ne böse E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter bei Sabatier geschickt, aber der Umtausch bringt nur bedingt etwas, da alleine die Rücksendung nach Frankreich sehr teuer ist und Sabatier nur eine Gutschrift anbietet. Mal sehen was draus wird. Grüße Mazy Hmmm. Entweder hast du nich richtig gelesen oder du hast das Messer schon länger als 14 Tage. .. oder K-Sabatier hält sich in seinen AGB nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Und so scheint es zu sein, denn die Regelungen auf der Website schließen nach meinem Verständnis tatsächlich eine Erstattung aus.
Viele Grüße Severus
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Post by 213 on Feb 5, 2019 12:06:58 GMT
Hier auch nochmal ganz konkret: Hinsendekosten trägt der Verkäufer, bekommst du also mit zurück. Rücksendekosten trägst du, wird oft aus Kulanz zurückerstattet.
Edit: Warenwert spielt hier übrigens keine Rolle mehr. War mal so.
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Post by 213 on Feb 5, 2019 12:09:23 GMT
Hmmm. Entweder hast du nich richtig gelesen oder du hast das Messer schon länger als 14 Tage. .. oder K-Sabatier hält sich in seinen AGB nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Und so scheint es zu sein, denn die Regelungen auf der Website schließen nach meinem Verständnis tatsächlich eine Erstattung aus. Viele Grüße Severus
Nope. Du kannst per AGB kein geltendes recht aussetzen. Wideruf Fernabsatz kannst du nicht per AGB ausschließen. Edit: Nochmal vielleicht zum Verständnis: Ich spreche hier nicht von Umtausch, Mängelbeseitigung oder sowas. Hier (mir) geht es um euer/unser Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften (bestellungen) . Das sind zwei paar schuh.
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