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Post by Deleted on Apr 25, 2018 12:57:20 GMT
Mal gut, dass ich nur ein Kneipchen dabei habe....
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Post by Peter on Apr 25, 2018 13:13:44 GMT
Nehmt doch nicht alles immer so ernst, war nur ein kleines Späßchen, dass ich mir erlaubt habe, @becks hat das sicher auch als solches erkannt. Und selbstverständlich sind mir auch als Österreicher die restriktiven Vorgaben das Führen eines Folders betreffend bekannt, daher fand ich mein Späßchen ja so gelungen. Also, peace, Brüder und nix für ungut, ich gelobe Besserung... Nicht. Greez, lustikus Ich mache da nur meinem Ärger über die hiesige Gesetzeslage und deren Auslegung Luft, das hat mit dir gar nix zu tun, falls mein Ton unangemessen war, siehe erster Teil des Satzes, mach einfach weiter, ich zieh euch dann an anderer Stelle auf. Bin immer mit Einhandfoldern rumgelaufen, nicht um andere zu bedrohen, sondern weil es nichts praktischeres gibt, am Anfang noch drauf geschissen aber zu viel Ärger von dem Scheiß mitbekommen, die gammeln sich jetzt alle in Schubladen tot. JJB P.S. klar sind die erlaubt, aber das führen unterliegt Auflagen, ebenso wie bei feststehenden Klingen über 12cm Gruß Uwe Ein Freund, selbständiger Handwerksmeister GWS erscheint für eine Zeugenaussage im Blaumann vor dem Frankfurter Amtsgericht, sieht ähnlich aus wie am Flughafen, Metalldetektoren und so. In seiner Brusttasche, wie immer, ein Benchmade, das hat er brav in die Schale gelegt. Aussage gemacht, beim Abholen seiner zurückgelassenen „gefährlichen Gegenstände“ wartete bereits der Staatsanwalt??? Ging zwar aus wies Hornberger Schießen aber was soll der Scheiß ? Der baut Heizungen und wühlt in anderer Leute Scheiße, Hände wie Klodeckel und nicht der kleinste, ein Folder als Egoverstärker wäre bei Ihm einfach nur zum Lachen, er hat den nur zweckgebunden genutzt. Jetzt hat er ein Laguiole, pff. Alles Augenwischerei, BTW wann werden endlich LKW verboten??
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Post by BastlWastl on Apr 25, 2018 13:14:56 GMT
die umverpackung des frischerworbenen 30 cm zwillings o.ä. reicht dem gesetzgeber als zugriffssicherung aus ( klingt komisch is aber so ) ob dat sinn macht oder nicht ... dat steht auf nem anderen blatt papier Auch bei einem DICK Ausbeiner der nur in einer Dicken Folie Steckt mit Zugrifföffnung... ? Dann würde aber ganz klar der Verkäufer haften denke ich.... Ist also wie gesagt kein Problem. Grüße Wastl.
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Post by cor on Apr 25, 2018 13:22:11 GMT
Auch bei einem DICK Ausbeiner der nur in einer Dicken Folie Steckt mit Zugrifföffnung... ? Dann würde aber ganz klar der Verkäufer haften denke ich.... Ist also wie gesagt kein Problem. Grüße Wastl. jau folien etui reicht aus ... warum ? weil werkzeug 😘
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Post by lustikus on Apr 25, 2018 13:25:10 GMT
Peter: Zieh nach Österreich, da hast du Ruhe, was Messer betrifft, egal ob einhändig, zweihändig, Butterly, federunterstützt, 15cm Klinge, etc... Einfach alles erlaubt. Und auch so ist's leiwander, aber das nur nebenher erwähnt Greez, lustikus
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Post by BastlWastl on Apr 25, 2018 13:31:04 GMT
jau folien etui reicht aus ... warum ? weil werkzeug 😘 Aber nicht für Lotto King Karl ... Für uns beide schon . Sonst würde ja der Geldeintreiber umme ecke jeden tag ein 9,50€ Ausbeiner Teil kaufen und hätte es somit legal dabei (da würde der Punkt Werkzeug aber wieder passen ) . Grüße wastl.
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Post by cjscharf on Apr 25, 2018 13:31:09 GMT
...Bin immer mit Einhandfoldern rumgelaufen, nicht um andere zu bedrohen, sondern weil es nichts praktischeres gibt, am Anfang noch drauf geschissen aber zu viel Ärger von dem Scheiß mitbekommen, die gammeln sich jetzt alle in Schubladen tot. ... ...dann hoffe ich doch dass die Schubladen auch abgeschlossen sind, so dass sich da niemand Zugang verschaffen kann Bin ganz deiner Meinung, wollt mir auch ein schönes Einhänder zulegen und hab mich dann mal mit der rechtlichen Seite auseinandergesetzt und führe jetzt halt ein Higonokami mit mir...
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Post by Peter on Apr 25, 2018 13:35:25 GMT
lustikus sollte ich jemals einen Residenzwechsel forcieren, dann vermutlich eher in die zweite Alpenrepublik, die legen hier und da noch ne Schippe drauf. JJB
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Post by Deleted on Apr 25, 2018 13:39:10 GMT
lustikus sollte ich jemals einen Residenzwechsel forcieren, dann vermutlich eher in die zweite Alpenrepublik, die legen hier und da noch ne Schippe drauf. JJB Been there, second that! 😁
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Post by cor on Apr 25, 2018 14:08:42 GMT
Aber nicht für Lotto King Karl ... Für uns beide schon . Sonst würde ja der Geldeintreiber umme ecke jeden tag ein 9,50€ Ausbeiner Teil kaufen und hätte es somit legal dabei (da würde der Punkt Werkzeug aber wieder passen ) . Grüße wastl. ganz wichtig ist erstmal das abraham abzieher bis zum beweiss der schuld unschuldig ist und sich den dick ausbeiner per definition als werkzeug kauft, erst wenn dieser ausbeiner whatever dazu benutzt wird anderen leid zuzufügen wird er zur waffe ( imho ). wenn abraham abzieher im baumarkt nen ziegelstein kauft, kauft er ihn als baumaterial , schlägt er seiner ollen zuhause den schädel ein weil die Gute Zeiten Schlechte Zeiten schaut ... dann isset ein Mordwerkzeug. das Butterfly, Spring oder sonstwas messer is vom gesetz anders eingestuft. ich find dat gesetz so oder so relativ komisch gestaltet grade in hinblick auf die EU non Konfirmität ( irgendwie hab ich auch im hinterkopf das die meisten messerstechereien mit Küchenmessern begangen werden ) is aber auch latte .... Kochmesser = WERKZEUGE = SAVE ( in meiner theorie dürftest du auch mit dem monstermuck , wenn es durch ne saya gesichert ist durch die city laufen. wäre sehr befremdlich aber gegen zugriff gesichert )
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Post by JoergD on Apr 25, 2018 14:14:54 GMT
( in meiner theorie dürftest du auch mit dem monstermuck , wenn es durch ne saya gesichert ist durch die city laufen. wäre sehr befremdlich aber gegen zugriff gesichert ) Monstermuck + Saya = Durchschlagskraft wie ein Baseballschläger = Waffe
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Post by BastlWastl on Apr 25, 2018 14:32:43 GMT
ganz wichtig ist erstmal das abraham abzieher bis zum beweiss der schuld unschuldig ist und sich den dick ausbeiner per definition als werkzeug kauft, erst wenn dieser ausbeiner whatever dazu benutzt wird anderen leid zuzufügen wird er zur waffe ( imho ). wenn abraham abzieher im baumarkt nen ziegelstein kauft, kauft er ihn als baumaterial , schlägt er seiner ollen zuhause den schädel ein weil die Gute Zeiten Schlechte Zeiten schaut ... dann isset ein Mordwerkzeug. das Butterfly, Spring oder sonstwas messer is vom gesetz anders eingestuft. ich find dat gesetz so oder so relativ komisch gestaltet grade in hinblick auf die EU non Konfirmität ( irgendwie hab ich auch im hinterkopf das die meisten messerstechereien mit Küchenmessern begangen werden ) is aber auch latte .... Kochmesser = WERKZEUGE = SAVE ( in meiner theorie dürftest du auch mit dem monstermuck , wenn es durch ne saya gesichert ist durch die city laufen. wäre sehr befremdlich aber gegen zugriff gesichert ) Als Koch darf man zum Zwecke der Berufsausübung (also nachweißlich auf dem Arbeitsweg, nehmen wir an mit öffentlichen Verkehrsmitteln) eine verschlossene Tasche (hierbei sollte sowohl Reißverschluss als auch ein Druckknopf und/oder ein zusätzlicher Verschluss (z.B. Klettverschluss) vorhanden sein! mitführen. Alles andere ist per se illegal. Aber kein Gericht der Welt wird jemanden anklagen der ein Küchenmesser in OVP aus dem Geschäft mit nach Hause nimmt..... Das Gesetz ist sehr schwammig.... Grüße Wastl.
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Post by Peter on Apr 25, 2018 14:37:16 GMT
Gute Zeiten Schlechte Zeiten schaut ... dann isset ein Mordwerkzeug. ich find dat gesetz so oder so relativ komisch gestaltet grade in hinblick auf die EU non Konfirmität ( irgendwie hab ich auch im hinterkopf das die meisten messerstechereien mit Küchenmessern begangen werden ) is aber auch latte .... ... Kochmesser = WERKZEUGE = SAVE.... Das ein Koch oder Schlachtermesser dem idealen Mordwerkzeug recht nahe kommt liegt in der Natur der Sache. Und ist Sinnbild für das Dilemma von Gesellschaft und Politik! Niemand möchte heute ohne Kochmesser, LKW und Flugzeug leben, die werden und können nicht verboten werden. Das ist nicht schwer zu erkennen oder zu vermitteln, wozu also diese Pseudogesetzgebung, die "normale Bürger" gängelt aber nichts und niemandem nutzt?? JJB
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Post by satanos on Apr 26, 2018 7:30:26 GMT
messer-werkzeuge.de/initiative/Nach dem Erscheinen des 42a in 2009.... Führungsverbot in der Öffentlichkeit und allgemeines Verbot der div. Gegenstände bitte unbedingt unterscheiden. Springmesser bis 85mm sind z.B. erlaubt, man darf Sie auch führen wenn man das berechtigte Interesse nachweisen kann... Messer mit Waffeneigenschaft etc. sind nochmal anders zu bewerten (Dolche, Hieb & Stichwaffen). Den Zweck wie hier schon geschrieben muss man glaubwürdig nachweisen können, der Transport spielt auch eine sehr große Rolle. So darf man z.B. Einhandmesser o.ä. z.B. beim Zoll nur abholen bei Import wenn man eine geeignete Tasche/koffer/Whatever dabei hat um das ganze verschlossen zu transportieren. Interessiert niemand, kontrolliert niemand. Rein theoretisch sollte kein Händler in einer Fußgängerzone Einhandmesser ohne geeignetes Transportmittel verkaufen. Es reicht aber schon ein Kabelbinder den man nicht ohne Werkzeug, Schlüssel (oder anderes Messers) abbekommt, haha. Wäre ich Koch und würde mit meinen Messern zur Arbeit fahren, was z.B. wie eine Axt oder Machete (Witz lass nach) Werkzeuge sind, würde ich denjenigen einen dicken Haufen auf die Tür kacken. Messer in einer Tasche zum benutzen auf Arbeit zu transportieren ist kein zugriffsbereites Führen, wenn das so ausgelegt wird, hat die Justiz kpl. versagt Diese Dinger hier: www.bauhaus.info/cuttermesser/hazet-klappmesser-2157-1/p/23486865?s_kwcid=AL!5677!3!69168904861!!!g!430860471966!&pla_prpaid=430860471966&ef_id=VwfXbQAABXcPsZqM:20180426072817:s&pla_adgrid=18381776821&pla_campid=225980461&pla_prch=online&pla_prid=23486865&cid=PSEGoo225980461_18381776821&pla_adt=pla sind z.B. Einhandmesser und unterliegen dem Führungsverbot. Ich trage derzeit am Hausumbau sowie auf dem Weg dorthin und nachhause einen Tajima Cutter in einem Holster, das kann ich einhändig entnehmen und die Klinge herausschieben, es arretiert auch. Auf den Tag deshalb angesprochen zu werden, warte ich noch. Die Story zum Apfel ist übrigens die hier: www.sz-online.de/sachsen/ans-messer-geliefert-3497919.htmlIn Frankreich darf man z.B. nicht mal ein Opinel führen, weil man die Klinge feststellen kann. Ein OTF besitzen ist dagegen garkein Problem.....
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Post by peters on Apr 26, 2018 8:36:01 GMT
Ein OTF besitzen ist dagegen garkein Problem..... Servus satanos, Was ist denn bitteschön ein OTF?? VG Peter
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