matus
Küchenschabe
Posts: 46
|
Post by matus on Jul 12, 2018 9:54:37 GMT
Hallo zusammen,
... ich bin mich nicht sicher ob das Thema hier rein gehört ...
Ich hätte eine Frage - wie soll man vorgehen, wenn man vielleicht hier und dort doch ein Messer den man selber gemacht hat, verkauft. Wie ist es Steuerrechtlich? Ich bestehe jetzt nicht drauf so viel Steuern zu zahlen wie möglich, möchte aber zukünftig nicht wegen ein paar nicht abgeführten Euros Probleme bekommen.
Wie macht ihr das? Oder soll ich direkt zu Steuerberater?
Vielen Dank im Voraus
|
|
|
Post by suntravel on Jul 12, 2018 9:56:06 GMT
Hi Matus,
ein Kleingewerbe anmelden, dann geht alles seinen korrekten Weg.
Gruß
Uwe
|
|
matus
Küchenschabe
Posts: 46
|
Post by matus on Jul 12, 2018 10:52:01 GMT
Hallo Uwe, danke, ich werde da nachlesen. EDIT: ... ich sehe es wird kompliziert ... VG, Matus
|
|
|
Post by satanos on Jul 12, 2018 13:51:51 GMT
Nicht kompliziert Kleienunternehmerregelung bis 17,5k pro Jahr musst du keine MwSt ausweisen.
Der Gewinn ist natürlich zu versteuern. Buchhaltung bzw Buchführung ist schwierig... wieviel Material für was, Lagerhaltung in Jahr 1 viele Ausgaben d.h. u.U Verlust Jahr 2 kaum Material gekauft d.h. fast nur Gewinn Arbeitszeit extrem schwierig zu rechnen.
Arbeitszeit in Verbindung mit nem Angestelltenverhältnis und Wochenarbeitszeit isn Thema.
Auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abklären.
Gewerbeschein hast du schnell. Schneidwerkzeugmechaniker kann sich jeder nennen ist keine "geschützte" oder an Ausbildung gebundene Berufsbezeichnung.
Wenn du das als Hobby ausübst und es auch in dem Rahmen ausübst wird das auch das Finanzamt so sehen.
Wenn du jeden Monat 10 Messer verkaufst natürlich nicht mehr.
|
|
|
Post by andreas123 on Jul 12, 2018 15:25:46 GMT
Moin,
Unternehmertum unterscheidet sich im wesentlichen vom Hobby durch die Gewinnerzielungsabsicht.
Ist diese zu erkennen, musst Du ein Gewerbe anmelden. Das ist unkompliziert und kostet meist um die 30 Euro. Gehe zur Gewerbemeldestelle Deiner Geimende (Rathaus).
Unternehmer, deren Umsatz (inklusive Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Das bedeudet lediglich, dass die geschuldete Umsatzsteuer für die von einem Kleinunternehmer ausgeführten steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze nicht erhoben werden. Daher darf der Kleinunternehmer in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Auch der Steuersatz darf nicht angegeben werden. Das ist insbesondere bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen) wichtig, da der dortige Ausweis des Steuersatzes einer Angabe des Steuerbetrages gleichkommt.
Eine Pflicht, in der Rechnung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hinzuweisen, besteht nicht. Es empfiehlt sich jedoch, einen Hinweis aufzunehmen. Dies kann zum Beispiel durch den Zusatz geschehen: "Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)".
LG Andreas
|
|
|
Post by Peter on Jul 12, 2018 16:44:32 GMT
matus, die eigentliche Frage hier, willst du und kannst du oder wirst du mit vielleicht einem Messer hier und dort, nach Abzug aller Kosten außer deiner Arbeitszeit, Geld verdienen? Nur dann wirst du überhaupt steuerpflichtig. Falls du eh nur dein Hobby finanzierst und nichts verdienst, generierst du nur Probleme, Schwierigkeiten und Risiken mit einer Anmeldung. Umgekehrt natürlich auch.
JJB
|
|
matus
Küchenschabe
Posts: 46
|
Post by matus on Jul 12, 2018 20:02:23 GMT
Peter, ich möchte tatsächlich nur das Hobby finanzieren - also langsam die um die 5000€ große Investition durch den Verkauf von Messern zurück holen. Ein Beispiel: Ich investiere 150€ und 25 Arbeitsstunden in einem Messer das ich dann für 300€ verkaufe. Ich würde dieses im Schnitt einmal pro Monat machen. Bin ich steuerpflichtig oder nicht? Ich würde mich natürlich die ganze Probleme und Risiken mit der Anmeldung sparen. Ich möchte aber nicht wegen einem Betrug oder so etwas angeklagt werden.
|
|
|
Post by BastlWastl on Jul 12, 2018 20:07:37 GMT
Peter, ich möchte tatsächlich nur das Hobby finanzieren - also langsam die um die 5000€ große Investition durch den Verkauf von Messern zurück holen. Ein Beispiel: Ich investiere 150€ und 25 Arbeitsstunden in einem Messer das ich dann für 300€ verkaufe. Ich würde dieses im Schnitt einmal pro Monat machen. Bin ich steuerpflichtig oder nicht? Ich würde mich natürlich die ganze Probleme und Risiken mit der Anmeldung sparen. Ich möchte aber nicht wegen einem Betrug oder so etwas angeklagt werden. Servus Matus, egal wie, sobald du etwas selbstgemachtes verkaufst, musst du ein Gewerbe (in deinem Fall Kleingewerbe) anmelden, das ist wirklich kein Ding. Wenn du z.B. ein fertiges Messer kaufst dieses nützt und schön polierst etc... und für geringfügig mehr verkaufst ist das ggf. was anderes, aber so nicht. grüße wastl.
|
|
|
Post by BastlWastl on Jul 12, 2018 20:10:43 GMT
matus, die eigentliche Frage hier, willst du und kannst du oder wirst du mit vielleicht einem Messer hier und dort, nach Abzug aller Kosten außer deiner Arbeitszeit, Geld verdienen? Nur dann wirst du überhaupt steuerpflichtig. Falls du eh nur dein Hobby finanzierst und nichts verdienst, generierst du nur Probleme, Schwierigkeiten und Risiken mit einer Anmeldung. Umgekehrt natürlich auch. JJB
Nochmal zum Mitschreiben, das bedeutet, wenn ich einen Stahl für 20€ kaufe ein Stück Holz für 5€, und nachgewiesener Maßen Schleifbänder für 5€ verbrauch + meinetewegen Strom für 5€ und das ganze dann im fertigen Zustand für mehr als 35€ (das heißt dann Gewinn) verkaufe muss ein Gewerbe angemeldet werden. Grüße wastl.
|
|
|
Post by Peter on Jul 12, 2018 20:53:08 GMT
BastlWastl , so ein Blödsinn, wenn er ein Gewerbe anmeldet, kann er alles was mit der Herstellung zu tun hat als Kosten rechnen, jegliche Werkzeuge Bohrer, Bandschleifer, Mietanteile, jeden Scheiß, wenn er nen Lokus in der Werkstatt hat, auch das Scheißpapier. Dann wurstelt er sich so durch und irgendwann passiert das hier: de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei !!! Dann bist du erst richtig in den Arsch gekniffen. Gewinnerzielungsabsicht ist der eigentliche Hauptpunkt, der dich zum Gewerbetreibenden macht! Seit wann, s.o. interessiert sich der Staat/Finanzamt für dich wenn du nur Geld raushaust? Die haben überhaupt keinen Bock dir jahrelang die Steuern zu mindern, dafür wurde schließlich die Liebhaberei erfunden. Natürlich ist matus zu empfehlen eine Ausgaben- Einnahmen-liste in Form eines Kassenbuchs zu führen, als Nachweis für eventuelle Nachfragen. Sobald Gewinne entstehen sieht die Welt natürlich anders aus. Bei 5000,00 Euro nachweisbar entstandener Kosten bis jetzt kann er 16,periode6 Messer a 300,00 € verkaufen und es passiert gar nichts. Und matus , eigene Arbeitszeit, wie schon geschrieben, kannst du nicht als Kosten rechnen, es sind sonst gleichzeitig Einnahmen. JJB
|
|
matus
Küchenschabe
Posts: 46
|
Post by matus on Jul 12, 2018 20:54:41 GMT
satanos & andreas123 - ich habe eure Antworten irgendwie übersprungen. Danke für die Infos - ich werde die Details nachlesen.
|
|
|
Post by BastlWastl on Jul 12, 2018 21:11:32 GMT
BastlWastl, so ein Blödsinn, wenn er ein Gewerbe anmeldet, kann er alles was mit der Herstellung zu tun hat als Kosten rechnen, jegliche Werkzeuge Bohrer, Bandschleifer, jeden Scheiß, wenn er nen Lokus in der Werkstatt hat, auch das Scheißpapier. Dann wurstelt er sich so durch und irgendwann passiert das hier: de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei !!! Dann bist du erst richtig in den Arsch gekniffen. Gewinnerzielungsabsicht ist der eigentliche Hauptpunkt, der dich zum Gewerbetreibenden macht! Seit wann, s.o. interessiert sich der Staat/Finanzamt für dich wenn du nur Geld raushaust? Die haben überhaupt keinen Bock dir jahrelang die Steuern zu mindern, dafür wurde schließlich die Liebhaberei erfunden. Natürlich ist matus zu empfehlen eine Ausgaben- Einnahmen-liste in Form eines Kassenbuchs zu führen, als Nachweis für eventuelle Nachfragen. Sobald Gewinne entstehen sieht die Welt natürlich anders aus. Bei 5000,00 Euro nachweisbar entstandener Kosten bis jetzt kann er 16,periode6 Messer a 300,00 € verkaufen und es passiert gar nichts. Und matus, eigene Arbeitszeit, wie schon geschrieben, kannst du nicht als Kosten rechnen, es sind sonst gleichzeitig Einnahmen. JJB Nix anderes hab ich nicht gesagt/geschrieben.... Es geht doch darum das sobald er die nachgewiesenen Kosten übersteigt, wieviel das ist spielt ja keine Rolle, in meinem Beispiel waren es 35€, wenn er allerdings die 5000€ nachweisen kann ist das doch kein Problem. Verstehe deinen Ton nicht . Hier ein Auszug aus dem nicht ganz vollständigen WIKI Eintrag den du verlinkt hast: "Maßgebend für das Vorliegen einer Liebhaberei und nicht von Gewinneinkünften ist nicht nur, dass keine subjektive Gewinnerzielungsabsicht des Betreibers vorliegt, sondern dass auch keine objektive Chance auf die Erzielung von Gewinnen besteht. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist dies der Fall, wenn ein Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt wird oder nach seiner Wesensart auf Dauer gesehen keinen Gewinn erzielen kann." Ziel von matus ist es erklärter Maßen seinen Ausgaben von 5000€ wieder reinzuholen.... Und dann Wenn man sich die Schlagzahl von z.B. Uwe anschaut bei der Qualität währe der schon fast drüber (klar ohne was dabei zu verdienen (also an den Arbeitstunden) , aber das zählt ja auch nicht wie du schon so schön geschrieben hast....) Grüße wastl.
|
|
|
Post by suntravel on Jul 13, 2018 4:26:51 GMT
Ob jetzt Liebhaberei oder Kleingewerbe, für beides ist der selbe buchhalterische Aufwand nötig um nicht wegen Schwarzarbeit eins drüber bekommen zu können.
Mit nem Kleingewerbe hat man zusätzlich noch die Möglichkeit da einkaufen zu können wo nur an Gewerbetreibende verkauft wird.
Als Forum müssen wir uns ja auch absichern nicht wegen Begünstigung von Schwarzarbeit belangt werden zu können, da ist so ein Gewerbeschein auch transparenter.
Gruß
Uwe
|
|
|
Post by christian on Jul 13, 2018 4:40:20 GMT
Servus,
ich habe vor ein paar Jahren ein Kleingewerbe (richtiger Ausdruck lautet etwas anders) angemeldet. Zur Gemeinde und 15 Minuten später und 30€ ärmer war alles vorbei. Kurz darauf bekommst Du Post vom Finanzamt, die wissen wollen mit welchem Umsatz Du in etwa rechnest. Außerdem kann es passieren, dass je nach Bezeichnung Deines Gewerbes die Genossenschaft auf der Matte steht. Dehnen kann man aber auch erklären, dass es nur Hobby/Kleinunternehmen ist. Dann hat man auch seine Ruhe.
Du musst natürlich Rechnungen schreiben, die später auch als Nachweis dienen. Rechnungen von Werkzeug und Material sparst Du auf. Zusätzlich zu Deiner privaten Steuererklärung gibtst Du eine Verlust/Gewinn Gegenüberstellung ab. Der Fachausdruck ist mir entfallen. Bis 2016 reichte das formlos. Ab '17 muss zwingend elektronisch die Anlage irgendwas ausgefüllt werden. Der erzielte Gewinn wird auf Dein Einkommen gerechnet und Du zahlst den Üblichen Steuersatz.
Wenn Du die 5000€ schon ausgegeben hast, glaube ich, kannst Du das nicht mehr mit in Deine Bilanz aufnehmen. Der Zug dürfte abgefahren sein. Generell kann es nicht schaden, wenń Dir jemand bei der Steuer hilft. Ein Muss ist es aber nicht.
Wenn Du Deine Messer zu dem genannten Preis verkaufen willst, kommst Du um ein Gewerbe nicht herum. So lange Du die Messer nicht zum Selbstkostenpreis abgibst sehe ich da keine Chance. Das Finanzamt kennt keinen Spass und so lange Du kein Präsi von einem großen, bayrischen Fußballverein bist gibt es empfindliche Strafen.
Viele Grüße
Christian
|
|
|
Post by lothar on Jul 13, 2018 5:28:18 GMT
Servus, fuer die Gewinn/Verlust-Ermittlung musst Du dann eine Anlage EUER Oder EÜR ausfuellen, eine Einnahmenüberschussrechnung des Finanzamts. Hoert sich alles viel komplizierter und schlimmer an, als es tatsaechlich dann ist. Liebhaberei wird wohl erst nach einigen Jahren Dauerverlust vom Finanzamt unterstellt, soweit ich weiss, ist das alles durchaus abhaengig vom Sachbearbeiter bzw. ggfls Deiner Rechtfertigung. Deine bisherigen Ausgaben koenntest Du wohl als sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen. Dann noch die absolut simple Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Mach Dich doch einfach mal selber ein bisschen schlau und suche nach Ratschlaegen oder Steuertips fuer Existenzgruender/Selbstaendige. Viele Antworten auf typische Fragen findest Du dann auch noch in betreffenden Foren. Manches kann man sich ggfls. auch von Beamten des Finanzamts erklaeren lassen, meiner Erfahrung nach handelt es sich bei denen meistens um ganz normale Menschen und keine Monster! Natuerlich sollte man sich dann auch dementsprechend verhalten Gruss, Lothar
|
|