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Post by Linguini on Jul 21, 2018 16:42:29 GMT
Wenn du an Gewerbetreibende verkaufst, bist du erstmal selbst Gewerbetreibend und verpflichtet, deinen Einnahmen-Überschuss zu versteuern.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht?
Gewinne müssen abgesehen von Freigrenzen immer versteuert werden!
JJB
Mein Gedanke war folgender: bei Verkauf von Privat an Privat kann es noch Hobby/Liebhaberei sei. Bei Verkauf an Gewerbe wird in der Regel eine Rechnung verlangt. Mit Gewerbeanmeldung hat man vom ersten Tag an den "Steuerkram" ...
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Post by luis02 on Jul 23, 2018 19:07:18 GMT
Wovon ich spreche ist nicht in Deutschland, in dem Land sind die regelungen warscheinlich anders
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Post by Peter on Jul 23, 2018 19:20:29 GMT
Hallo Leute, Ich bin der Luis Ermert und bin 15 Jahre alt. Ich komme aus der nähe von Siegen.
Solange du gleich/mehr als 180 Tage/Jahr in DE verbringst ist das hiesige Fiamt für dich zuständig und deine Abgaben sind ebenfalls hier zu entrichten. Wie satanos schrieb, kannst du bei der Ausfuhr die Mwstr. nicht rausnehemen, ohne Abzugsberechtigung, was die im Ausland treiben ist egal, falls Gewinn hier, bei dir, dann hier zu zahlen.
JJB
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Post by luis02 on Jul 25, 2018 11:09:45 GMT
Naja muss so oder so meinem Vater halt mal belabern das wir das endlich mal machen. Meine größte Sorge is halt da was falsch zu machen.
Lg Luis
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Post by Peter on Jul 26, 2018 23:30:06 GMT
Den Zusammenhang verstehe ich nicht? Gewinne müssen abgesehen von Freigrenzen immer versteuert werden! JJB
Mein Gedanke war folgender: bei Verkauf von Privat an Privat kann es noch Hobby/Liebhaberei sei. Bei Verkauf an Gewerbe wird in der Regel eine Rechnung verlangt. Mit Gewerbeanmeldung hat man vom ersten Tag an den "Steuerkram" ... Auch Privatpersonen können Rechnungen(müssen nur als solche gekennzeichnet sein), Quittungen oder Kaufverträge schreiben und/oder unterschreiben(auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen). Selbstverständlich ist der regelmäßige Verkauf an Wiederverkäufer ein Indiz für die Gewinnerziehlungsabsicht und somit Gewerbepflicht, dennoch gilt das zuvor von satanos und mir geschriebene, auf die Dauer will das Finanzamt nicht nur zahlen sondern kassieren. Es steht auch jedem "frei" ein Gewerbe anzumelden und darauf zu warten bis das Finanzamt die Lust verliert(falls Drauflegergeschäft), unter ungünstigen Umständen kann das teuer werden, ist hier unwahrscheinlich, die Arbeit und möglicher Ärger allerdings sind garantiert und unbezahlt(für beide Seiten und somit Kosten für uns alle in DE ). JJB
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Post by satanos on Jul 27, 2018 6:08:46 GMT
Mit 15 ist man erstmal auch nur beschränkt geschäftsfähig. An- und fürsich müsste dein Vater jedem deiner Geschäfte zustimmen. Weiß er denn, was du da so treibst, welche Mengen an Messer du baust und verkaufst?
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