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Post by Xerxes on Aug 17, 2018 18:23:32 GMT
So, das erste Messer der aktuellen Charge ist fertig.
Der Auftraggeber hat in der Zwischenzeit genug Erfahrungen gesammelt, um ein weiteres Messer zu bestellen, welches noch optimaler auf ihn abgestimmt ist.
Da er kaum in der Lage ist, im Wiegeschnitt zu arbeiten, sollte die Schneide eher auf den Schubschnitt ausgelegt sein. Um die Klinge sicherer an den Fingern der linken Hand führen zu können, soll die Klinge etwas höher als bei den Serienmessern sein. Hohlkehle war nicht so wichtig, dafür Optik, Schneidfreudigkeit und Verschleißfestigkeit;-)
Schneidenlänge: 230mm Max Klingenhöhe: 60mm Klingendicke am Kehl: 3,5mm
Damast: 1.2842, c45 und 75Ni8 Schneidlage: 1.2562 Abschlussscheibe: Puddeleisen Griffmaterial: Schwarz stabilisierte Hainbuche
Viel Spaß beim Gucken...
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Post by suntravel on Aug 17, 2018 18:29:54 GMT
Hi Jannis, coole Sache das so ein Messer optimal auf bestimmte Bedürfnisse abgestimmt zu fertigen Gruß Uwe
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Post by Peter on Aug 17, 2018 18:33:12 GMT
Genial, leider kann sich nicht das nicht jeder leisten, die Krankenkasse springt vermutlich nicht ein.
Viel Spaß an den zukünftigen Nutzer, Lebensqualität lässt sich nicht in Gold aufwiegen, zum Glück haben wir wieder mehr echtes Handwerk.
JJB
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Post by flint on Aug 17, 2018 19:30:22 GMT
Servus,
der schönste und wohl funktionellste verlängerte Arm mit scharfem Ende den ich je gesehen habe. Ein Meisterstück in Vollendung und genau das was dieses Forum zu einem Platz für spezielle Messer macht.
Ich bin noch mehr überwältigt, als beim ersten Projektmesser. Einfach überragend!
Gruß, flint
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Post by krassi on Aug 17, 2018 19:38:23 GMT
Boah das sieht ja hammer gut auch aus.. Also noch mal drastisch besser als die V1 Nur gut das man weis das es zum kochen gedacht ist das erinnert mich so ein wenig aus die Doppelschwerter von kratos aus nem zock Sehr schoen aber das du auch bock hast auf solche herausforderungen.. Im grunde solls das selbe machen wie die anderen.. Gut schneiden und das man spass dabei hat (das klassische pornogrinsen beim schneiden mit richtigen messern) Lg daniel
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Post by adrianvk on Aug 17, 2018 19:41:58 GMT
Das ist in Summe der Eigenschaften eines der individuellsten Messer, die ich bisher gesehen habe. Dazu kommt eine Optik, die ästhetischer kaum denkbar ist. Ein Meisterwerk! Vielen Dank fürs zeigen! Beste Grüße Adrian
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Post by woka on Aug 17, 2018 19:54:06 GMT
Sehr sehr geiles Messer! Gratulation an den Macher und den Besitzer! Das ist mal richtig geil geworden!
Beste Grüße, woka
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Post by peters on Aug 17, 2018 20:46:50 GMT
Ich lach mich schlapp. Und muss permanent an Dr. Seltsam denken. :-D
VG Peter
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Post by 213 on Aug 18, 2018 15:03:55 GMT
Was nen Mordwerkzeug! Fett
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Post by Deleted on Aug 19, 2018 14:19:59 GMT
Ich möchte kein Spielverderber sein, aber im prinzip fertigst du da einen verbotenen Gegenstand.
Stichwort Faustmesser.
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Post by cor on Aug 19, 2018 14:47:27 GMT
Ich möchte kein Spielverderber sein, aber im prinzip fertigst du da einen verbotenen Gegenstand. Stichwort Faustmesser. im prinzip haste vielleicht recht .... aber ich glaube der kunde scheisst darauf genau wie jannis , weil damit gibts lebensqualität und die is wichtiger als irgendein paragraph 42 whatever .... imho und wenn ich nicht irre sind messer wie z.b. das ulu eh von dem paragraphen nicht betroffen wegen berufsmesser o.ä.
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Post by Deleted on Aug 19, 2018 14:52:45 GMT
Du, ich wollte nur drauf hinweisen. Nicht das es Probleme gibt...
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Post by Xerxes on Aug 19, 2018 17:18:23 GMT
Ja, das ist in dem Fall wohl eine Grauzone.
Faustmesser gelten als Waffe und fallen deshalb unter den Anwendungsbereich des Waffengesetzes. Des Weiteren gilt ein Faustmesser als ein verbotener Gegenstand und darf daher in Deutschland weder hergestellt noch besessen werden. Es gibt aber eine Ausnahme für Faustmesser für bestimmte Berufsgruppen wie Jäger und Kirschner, wenn ein "besonderes berufliches Bedürfnisses" besteht. Außerdem gibt es eine Sonderregelung im Bezug auf Messer, die unter das Führungsverboot fallen. Diese dürfen geführt werden, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt.
Eine Grauzone ist es deshalb, weil ein "berechtigtes Interesse" nur auf Messer angewandt werden kann, die unter das Führungsverbot fallen. Ein Faustmesser ist aber ein verbotener Gegenstand und deshalb greift die Sonderregelung nicht. ABER, auch beim Faustmesser gibt es Ausnahmen (sehe Jäger etc.), weshalb es ggf. nicht generell als verbotener Gegenstand eingestuft wird und in dem Fall würde dann die Sonderregelung gelten.
Letztlich müsste das aber ein Richter entscheiden und ich persönlich glaube nicht, dass irgendjemand ernsthaft ein Problem mit einem solchen Messer hat, welches ausschließlich im privaten Bereich eingesetzt wird und einem Menschen seinen Alltag erleichtert und mehr Lebensqualität gibt.
Und davon mal abgesehen, interessiert es mich nicht die Bohne, weil ich finde, dass es richtig ist, ein solches Messer zu fertigen;-)
Gruß Jannis
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Post by suntravel on Aug 19, 2018 17:26:20 GMT
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Post by Peter on Aug 19, 2018 17:33:27 GMT
Guter Punkt @tine.
Jägern und Kürschnern ist die fachliche Benutzung weiterhin erlaubt:
"(3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Inhaber sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse (§§ 7 und 27 des Sprengstoffgesetzes) und Befähigungsscheine (§ 20 des Sprengstoffgesetzes) sowie Teilnehmer staatlicher oder staatlich anerkannter Lehrgänge dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Gegenständen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.4 haben, soweit die durch die Erlaubnis oder den Befähigungsschein gestattete Tätigkeit oder die Ausbildung hierfür dies erfordern. Dies gilt insbesondere für Sprengarbeiten sowie Tätigkeiten im Katastrophenschutz oder im Rahmen von Theatern, vergleichbaren Einrichtungen, Film- und Fernsehproduktionsstätten sowie die Ausbildung für derartige Tätigkeiten."
Auch Ausnahmegenehmigungen sind möglich:
"(4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. "
Quelle:
Falls man da nachfragt geht der Kack erst richtig los, ist halt der Preis für den Ruf nach Ordnung, dem dann mit solchen Augewischergesetzen durch die Politik Rechnung getragen wird.
Will auf der anderen Seite mal den Richter sehen, der einen körperlich Behinderten verknackt wegen eines für Ihn speziell angefertigten Werkzeuges. Auch der Shitstorm auf Social-Media wäre vermutlich ähnlich groß, wie bei dem Missbrauch eines solchen Messers.
Überhaupt beißt sich die Katze an der Stelle in den Schwanz, gute Tötungswerkzeuge sind meist über eine lange Zeit optimiert in Handhabung und Funktionalität und somit oft auch für alltägliche Aufgaben hervorragend geeignet oder wie in diesem Fall für jemand mit Handicap.
Generell sind Küchenmesser, Äxte, Beile und Fahrzeuge optimale Anschlagswerkzeuge, wer will die verbieten?
JJB
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